Haftung der Tierärzte verschärft
Tierärzte dürfen keine Fehler bei der Ankaufsuntersuchung
machen. Eine von einigen Obergerichten gezogene Haftungs-
grenze kippte vor einem Jahr der Bundesgerichtshof (Az. VII
7/11 und VII ZR 136/11). Er stellte fest, dass der Tierarzt ge-
mäß Werkvertrag das Pferd ordnungsgemäß untersuchen
muss. Sodann hat er den Befund selbstverständlich fehlerfrei
und samt allen Auffälligkeiten des Tieres seinemAuftraggeber,
dem Käufer des Pferdes, mitzuteilen. Ist der Befund nicht feh-
lerfrei, muss der Tierarzt Schadensersatz leisten, weil der Käu-
fer erstens den Kaufpreis für das Pferd aufgrund des fehler-
haften Befundes und zweitens weitere Aufwendungen für das
Pferd mit dem fehlerhaften Befund tragen musste. Es besteht
also gegen den Tierarzt ein eigener Anspruch des Käufers – und
an dem beist die Maus keinen Faden ab.
D
as Pferderecht lässt
sich in mehrere ver-
schiedene Rechts-
bereiche aufteilen.
Beim Pferdekauf-
recht geht es um Probleme im Zusam-
menhang mit dem An- und Verkauf
von Pferden. Durch das Schuldrechts-
modernisierungsgesetzt wurden im
Jahr 2002 einschneidende Ände-
rungen vorgenommen. Die speziel-
len Viehkaufregelungen, die das BGB
enthielt, wurden ersatzlos gestrichen.
Relevant sind daher nun nicht mehr,
wie vor 2002, die sechs Hauptgewähr-
leistungsmängel, sondern unzählige
Erkrankungen, die bei Pferden auftre-
ten können wie beispielsweise das We-
ben, das Kissing Spine Syndrom, Spat
oder losgelöste Knochenfragmente
(Chips).
Das Pferdekaufrecht ist so umfang-
reich, dass von standardisierten Pfer-
dekaufverträgen abzuraten ist. Hier
wird in den meisten Fällen die Hinzu-
ziehung von Fachanwaltskanzleien wie
Berner, Fischer & Partner in Verden
oder Pferderechtskanzlei Ackenheil in
Klein-Winternheim bei Mainz unver-
meidbar sein.
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Altersangabe des Pferdes muss stimmen
Ein Pferdehändler, der vage Altersangaben des
Pferdes vom Vorbesitzer, ohne sie zu überprü-
fen, übernimmt und so Altersangaben „ins Blaue
hinein“ aufstellt, handelt arglistig. Er täuscht
den Käufer über wesentliche Eigenschaften des
Pferdes. (Landgericht Lübeck)
Was sagt die Rechtsprechung?
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Reiterkurier · Januar 2014
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