Vertragliche Zusicherungen
Eine im Kaufvertrag verwendete Formulierung „gut geritten“
ist unklar und unpräzise. Aus ihr kann nicht entnommen wer-
den, dass der Verkäufer für so genannte Nebenmängel haften
will. Ein Käufer scheiterte deshalb vor dem Landgericht Mön-
chengladbachmit demVersuch, einen auf Hauptmängel begrenz-
ten Kaufvertrag für ein Pferd anzufechten, das nach Vertragsab-
schluss einen Nebenmangel „head shaking“ zeigte.
Haftungsausschluss bei Pferdeversteigerung
Wird ein hochwertiges Dressurpferd im Rahmen einer Pfer-
deauktion zu einem bestimmten Preis versteigert, so kann der
Ersteigerer davon ausgehen, dass dieses Pferd auch für den be-
absichtigten Zweck geeignet ist. Stellt sich später heraus, dass
das Tier an einer chronischen degenerativen Veränderung der
Halswirbelsäule leidet, die eine dauerhafte Eignung als Dressur-
pferd ausschließt, so handelt es sich um einen versteckten Man-
gel, wenn diese Krankheit bei Vorführung des Pferdes verborgen
geblieben war. (LG München I)
Versteckte Mängel können dazu beitragen, dass die beabsichtigte
Verwendung eines gekauften Pferdes nicht möglich ist.
Pferdekauf ist Vertrauenssache!
Die meisten potenziellen Käufer machen sich bereits im Vorfeld genaue Gedanken über den Kauf eines
Pferdes. Sie haben bestimmte Vorstellungen und Anforderungen wie z.B. Rasse, Größe, Charakter, Alter,
Ausbildung, Zuchttauglichkeit usw. Auch gilt zu Bedenken, dass Pferde soweit sie gesund bleiben, durch-
aus die nächsten zwanzig Jahre als Wegbegleiter und meist auch als Familienmitglied zählen. Deshalb ist
Pferdekauf Vertrauenssache und wir empfehlen jedem Pferdekäufer sich genau zu überlegen, wann und
wo ein Pferd erworben wird. Bei uns am Fohlenhof in Ebbs zeigt die Erfahrung, dass zufriedene Pferde-
käufer wieder kommen und uns auch weiterempfehlen.
Mair Robert
Gestütsleiter Fohlenhof Ebbs
P F ERDEKAUF
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Reiterkurier · Januar 2014