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Reiterkurier · Oktober 2015
report: gut vers i chert
stalles, Gestüts, Sportanlage etc.
Hausratversicherung
Ein Sattel oder andere Utensilien
rund ums Pferd können im Rahmen ei-
ner Hausratsversicherungmitversichert
werden. Es ist zudemauchmöglich, dass
sie im Rahmen der Gebäudeversiche-
rung mit einbezogen werden. Für den
Privatreiter ist selbstverständlich die
Hausratsversicherung günstiger.
Wichtig für: Alle, die sich gegen Ver-
lust von Eigentum versichern möch-
ten und nennenswerte Konsumgüter
besitzen.
Ausbilder- und Reitlehrerversicherung
Wer einen Reitstall betreiben und
Angestellte einstellen möchte, muss
daran denken, dass er auch für diese
haftbar gemacht werden kann. Wer bei-
spielsweise in einemReitstall angestellt
ist und dort Pferde oder Reiter ausbil-
det, sollte sich bei einer eingehenden
Beratung informieren, ob eine Ausbil-
derversicherung nötig ist oder ob seine
Tätigkeit bereits über den Verein oder
Reitstall mitversichert wurde.
Reitlehrerversicherung: Wichtig für
Reitstallbesitzer
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Ausbilderversicherung: Wichtig für
Reitlehrer und Ausbilder, die nicht
über ihren Arbeitgeber mitversi-
chert sind.
Tierlebendversicherung
Auch für Pferde gibt es eine Art Le-
bensversicherung, die Tierlebendver-
sicherung. Diese gibt es in den unter-
schiedlichsten Versionen. Manche Ver-
sicherungen dieser Art kommen erst
bei der Nottötung eines Pferdes zum
Tragen. Im Versicherungsvertrag kann
man sich jedoch, gegen eine entspre-
chende Prämie, auch dagegen absi-
chern, sollte das Pferd im Sport nicht
mehr eingesetzt werden können.
Häufig bemerkt man die Wichtig-
keit einer Tierlebendversicherung erst,
wenn es zu spät ist: Sprich, wenn das
geliebte Pferd getötet wurde, und man
irgendwann doch den Wunsch in sich
fühlt, ein neues Pferd zu kaufen. Dann
kann das Geld aus einer Tierlebend-
versicherung die reiterliche Zukunft
bedeuten.
Die Summe, die für eine Tierle-
bendversicherung aufgewendet wer-
den muss, hängt von mehreren Fak-
toren ab. Zu den wichtigsten gehören
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das Alter des Pferdes, sein Einsatz, die
Erfolge und die Abstammung. Viele Le-
bensversicherungen fürs Pferd gelten
direkt nach Abschluss des Vertrages.
Bevor eine Tierlebendversicherung
abgeschlossen werden kann, muss das
Pferd dem Tierarzt vorgeführt wer-
den. Er muss die Gesundheit im Rah-
men eines Attests nachweisen. Gibt es
Grunderkrankungen, können diese ein
Ausschlussgrund oder ein Grund für
höhere Prämienzahlungen sein.
Ein guter Zeitpunkt, eine derartige
Versicherung abzuschließen, ist im
Rahmen des Pferdekaufs. Der Tierarzt
kann das Attest dann sogleich während
der Ankaufsuntersuchung ausstellen.
Bei der Nottötung eines Pferdes
muss zunächst die Zustimmung des
Versicherers eingeholt werden, um die
Versicherung später geltendmachen zu
können. Hierfür bieten jedoch alle Ver-
sicherer eine 24-Stunden-Hotline an.
Gezahlt wird durch die Versicherung
meist bei Tötung nach Unfällen und
wegen Krankheit, Geburt oder Träch-
tigkeit sowie bei äußerlichen Einwir-
kungen wie Bränden oder Blitzschlag.
Über die genauen Auszahlungsvoraus-
setzungen und den Gesamtanteil der