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Reiterkurier · Oktober 2015

report: gut vers i chert

stalles, Gestüts, Sportanlage etc.

Hausratversicherung

Ein Sattel oder andere Utensilien

rund ums Pferd können im Rahmen ei-

ner Hausratsversicherungmitversichert

werden. Es ist zudemauchmöglich, dass

sie im Rahmen der Gebäudeversiche-

rung mit einbezogen werden. Für den

Privatreiter ist selbstverständlich die

Hausratsversicherung günstiger.

Wichtig für: Alle, die sich gegen Ver-

lust von Eigentum versichern möch-

ten und nennenswerte Konsumgüter

besitzen.

Ausbilder- und Reitlehrerversicherung

Wer einen Reitstall betreiben und

Angestellte einstellen möchte, muss

daran denken, dass er auch für diese

haftbar gemacht werden kann. Wer bei-

spielsweise in einemReitstall angestellt

ist und dort Pferde oder Reiter ausbil-

det, sollte sich bei einer eingehenden

Beratung informieren, ob eine Ausbil-

derversicherung nötig ist oder ob seine

Tätigkeit bereits über den Verein oder

Reitstall mitversichert wurde.

Reitlehrerversicherung: Wichtig für

Reitstallbesitzer

Ausbilderversicherung: Wichtig für

Reitlehrer und Ausbilder, die nicht

über ihren Arbeitgeber mitversi-

chert sind.

Tierlebendversicherung

Auch für Pferde gibt es eine Art Le-

bensversicherung, die Tierlebendver-

sicherung. Diese gibt es in den unter-

schiedlichsten Versionen. Manche Ver-

sicherungen dieser Art kommen erst

bei der Nottötung eines Pferdes zum

Tragen. Im Versicherungsvertrag kann

man sich jedoch, gegen eine entspre-

chende Prämie, auch dagegen absi-

chern, sollte das Pferd im Sport nicht

mehr eingesetzt werden können.

Häufig bemerkt man die Wichtig-

keit einer Tierlebendversicherung erst,

wenn es zu spät ist: Sprich, wenn das

geliebte Pferd getötet wurde, und man

irgendwann doch den Wunsch in sich

fühlt, ein neues Pferd zu kaufen. Dann

kann das Geld aus einer Tierlebend-

versicherung die reiterliche Zukunft

bedeuten.

Die Summe, die für eine Tierle-

bendversicherung aufgewendet wer-

den muss, hängt von mehreren Fak-

toren ab. Zu den wichtigsten gehören

das Alter des Pferdes, sein Einsatz, die

Erfolge und die Abstammung. Viele Le-

bensversicherungen fürs Pferd gelten

direkt nach Abschluss des Vertrages.

Bevor eine Tierlebendversicherung

abgeschlossen werden kann, muss das

Pferd dem Tierarzt vorgeführt wer-

den. Er muss die Gesundheit im Rah-

men eines Attests nachweisen. Gibt es

Grunderkrankungen, können diese ein

Ausschlussgrund oder ein Grund für

höhere Prämienzahlungen sein.

Ein guter Zeitpunkt, eine derartige

Versicherung abzuschließen, ist im

Rahmen des Pferdekaufs. Der Tierarzt

kann das Attest dann sogleich während

der Ankaufsuntersuchung ausstellen.

Bei der Nottötung eines Pferdes

muss zunächst die Zustimmung des

Versicherers eingeholt werden, um die

Versicherung später geltendmachen zu

können. Hierfür bieten jedoch alle Ver-

sicherer eine 24-Stunden-Hotline an.

Gezahlt wird durch die Versicherung

meist bei Tötung nach Unfällen und

wegen Krankheit, Geburt oder Träch-

tigkeit sowie bei äußerlichen Einwir-

kungen wie Bränden oder Blitzschlag.

Über die genauen Auszahlungsvoraus-

setzungen und den Gesamtanteil der